Der Beteiligungsbericht dient sowohl der Information des Gemeinderates, als auch der Einwohner der Gemeinde. Daher ist jedem Einwohner die Einsicht in den Beteiligungsbericht gestattet.
Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen. Der Bericht soll insbesondere dazu beitragen, auch die Erfüllung der aus dem kommunalen Haushalt ausgegliederten und rechtlich verselbständigten Aufgaben transparent zu halten.